Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG
dtline gmbh
Von- Bülow-Str. 35
04838 Eilenburg
Handelsregister: HRB 29204
Registergericht: Amtsgericht Leipzig
Vertreten durch:
Herrn Drese, Matthias
Herrn Etzrodt, Patrick
Kontakt
Telefon: +49 (0) 171 97 97 841
Telefax: +49 (0) 3222 4302518
E-Mail: kontakt@dtline.de
Umsatzsteuer-ID
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
DE288225003
D-U-N-S ® Nummer:
Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung
Name und Sitz des Versicherers:
Name und Sitz des Versicherers:
Allianz Versicherungs-AG
10900 Berlin
Geltungsraum der Versicherung:
Deutschland
Verbraucherstreitbeilegung/Universalschlichtungsstelle
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Unternehmenspräsentation
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Kommerzielle Bedingungen
1. Preise
Die angegebenen Preise verstehen sich als Nettopreise zzgl. der gültigen Umsatzsteuer.
Die Rechnungsstellung erfolgt auf Basis von kundenseitig bestätigten Leistungsberichten mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen netto ohne Abzug und per Banküberweisung.
Da benötigte Komponenten teilweise von Metall- und/oder Währungsnotierungen abhängig sind und sich der Einkaufspreis dementsprechend ändern kann, ist dieses Angebot bei diesen Positionen freibleibend. Sollte sich der Preis ändern, wird der Auftragnehmer darüber informieren und sich den neuen Preis vom Auftraggeber bestätigen lassen.
2. Abnahme
Nach Fertigstellung jedes einzelnen abnehmbaren Gewerks kann dtline den Auftraggeber schriftlich zur Abnahme oder Teilabnahme auffordern.
Die Abnahme erfolgt über ein beidseitig abgestimmtes Abnahmeprotokoll.
Abschlagsrechnungen für Planungs-, Installations- oder Bauleistungen können von dtline in Abständen von 2 Wochen ab Baubeginn für vorhergehend erbrachte, jeweils nachgewiesene, vertragsmäßige Leistungen bis zur Höhe des vollen Abrechnungswertes einschließlich der Umsatzsteuer vorgelegt werden.
Im Übrigen gelten die weiteren Regelungen des §12 VOB/B in der zur Angebotsabgabe geltenden Fassung.
3. Gewährleistung
Grundsätzlich umfasst die Gewährleistung nicht die Mängelfreiheit der vom Auftraggeber oder einem Dritten beigestellten Kabel bzw. Komponenten. Eine Eingangskontrolle der dtline beschränkt sich auf die Menge und äußerlich erkennbare Beschädigungen (Verpackungsschäden).
3.1. Planungsleistungen
Die Gewährleistung für Planungsleistungen beträgt 24 Monate ab dem Zeitpunkt der Abnahme /Teilabnahme durch den Auftraggeber, spätestens jedoch 4 Wochen ab Übergabe der Planungsunterlagen an den Auftraggeber.
3.2. Materialieferungen und Montageleistungen
Die Gewährleistung für durch dtline geliefertes Material beträgt 12 Monate ab dem Zeitpunkt der Abnahme der Anlage durch den Auftraggeber, spätestens jedoch 4 Wochen nach Zugang der Fertigstellungsanzeige beim Auftraggeber.
Die Gewährleistung für Montageleistungen beträgt 24 Monate ab dem Zeitpunkt der Abnahme/Teilabnahme durch den Auftraggeber, spätestens jedoch 4 Wochen ab Abschluss der Montagearbeiten.
3.3. Kabeltiefbau
Die Gewährleistung für Tiefbauleistungen beträgt 24 Monate ab dem Zeitpunkt der Abnahme durch den Auftraggeber, spätestens jedoch 4 Wochen nach Zugang der Fertigstellungsanzeige beim Auftraggeber.
4. Haftung
Die dtline haftet bei Vorsatz, bei Personenschäden sowie im Falle einer gesetzlich zwingenden Haftung, etwa aufgrund des Produkthaftungsgesetzes für alle darauf zurückzuführenden Schäden unbeschränkt.
Im Übrigen haftet die dtline bei Fahrlässigkeit nur, wenn sie hierdurch mit der beauftragten Leistung in Verzug geraten ist, wenn ihre Leistung unmöglich geworden ist oder, wenn die dtline eine vertragswesentliche Pflicht verletzt hat.
Die dtline haftet insoweit nur für Sachschäden sowie Gewährleistungsschäden, mit deren Eintritt bei Vertragsabschluss vernünftigerweise zu rechnen war, je Schadenereignis bis zu einem Höchstbetrag von EUR 25.000 (fünfundzwanzigtausend). Die Haftung für die Leistungen aufgrund eines Angebotes ist insgesamt auf maximal EUR 50.000,00 (fünfzigtausend) begrenzt.
Abweichend von den vorstehenden Haftungsgrenzen ist die Haftung für Schäden aus oder im Zusammenhang mit Verzug auf 5 % des Entgelts für die Leistungen aufgrund eines Angebotes ohne Umsatzsteuer begrenzt.
Die dtline haftet in keinem Fall für entgangenen Gewinn und indirekte oder direkte Folgeschäden sowie für Datenverlust, Produktionsausfall und Betriebsunterbrechungen.
Die Parteien haften einander nicht für Schäden durch Nicht- oder Schlechterfüllung oder verspätete Erfüllung vertraglicher Pflichten aufgrund unvorhersehbarer und unabwendbarer Ereignisse („höhere Gewalt“), wie insbesondere Krieg, Mobilmachung, Aufruhr, Sabotageakte, Terroranschläge, Handelsbeschränkungen, Embargo, Lieferboykott, Epidemien oder Pandemien und durch diese veranlasste gesetzliche, verordnungsrechtliche oder hoheitliche Beschränkungen des öffentlichen und wirtschaftlichen Lebens, Naturkatastrophen, Explosion, Blitzschlag, Feuer, Sturm/Orkan, Zerstörung öffentlicher Infrastrukturen (Energie, Telekommunikation, Verkehr), Enteignung, Beschlagnahme, Verstaatlichung, Streik und Aussperrung.
Im Übrigen gelten für die Haftung der dtline die §§ 249 ff. BGB im Rahmen der in diesem Artikel genannten Haftungsgrenzen.
5. Sonstiges
5.1. Geltendes Recht
Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird ausschließlich deutsches materielles Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts vereinbart. Soweit gesetzlich zulässig wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen dtline und dem Auftraggeber Eilenburg festgelegt.
5.2. Referenzgenehmigung
Die dtline beabsichtigt, die für den Kunden erbrachte Leistung für den Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde im Rahmen der Bewerbung um Aufträge und zu Werbezwecken zu nutzen und öffentlich darzustellen.
Maßnahmen sind dabei insbesondere
- Aufnahme des Projektes in die Referenzliste
- Präsentation der Informationen bei Messeauftritten von dtline
- Darstellung des Projektes in Rahmen von Presseartikeln in Online-Medien und in Printmedien (z.B. Fachpresse)
Die Nutzung der Informationen geschieht ausschließlich zur Werbung für dtline. Die dtline wird Firmenlogos und gesetzlich geschützte Bezeichnungen des Kunden nur nach dessen Maßgabe gebrauchen. Der Auftraggeber kann die Referenzgenehmigung jederzeit widerrufen oder einschränken. Die Nutzung zu Werbezwecken ist für dtline unentgeltlich. Die Kosten für Broschüren, Artikel, Messeauftritte etc. trägt dtline.
6. Laufzeitverträge
Hierunter werden Verträge verstanden, welche über eine regelmäßige Gebühr abgerechnet werden. In der Regel handelt es sich hier um monatliche Servicepauschalen. Soweit im Angebot nichts anders vereinbart, beträgt die Laufzeit 2 Jahre nach erfolgter Ab-bzw. Inbetriebnahme. Wird drei Monate vor Ablauf der Laufzeit keine schriftliche Kündigung gegenüber der dtline erklärt, verlängert sich die Laufzeit um weitere 12 Monate.
7. Eigentumsvorbehalt
Grundsätzlich erfolgt der Eigentumsübergang von durch den Verkäufer gelieferten Gegenständen mit Begleichung des vollständigen Verkaufspreises.
8. Einwilligung zur Datenverarbeitung
Zur Vertragsanbahnung und zur Auftragsrealisierung werden vereinzelt personenbezogene Daten benötigt. Diese werden mit der erforderlichen Sorgfalt behandelt.
Durch die Mitteilung bzw. Übergabe der Daten an dtline gilt ein Einverständnis zur zweckgebundenen Verarbeitung der Daten als erteilt.